Gemeinsam mit @Dr. Michael Blume bin ich eigentlich kein Freund „festgeklopfter“ Fraktions- oder Koalitionsabsprachen - die konterkarieren in meinen Augen die Idealvorstellung des persönlich ausgeübten freien Mandats, wie es das Grundgesetz vorsieht. Eine #Konkordanzdemokratie, die Gesetze in freier Regelung innerhalb des Parlaments entstehen lässt, entspricht diesem Idealtypus des freien, an Aufträge nicht gebundenen Abgeordneten viel besser als die heute meistens übliche Praxis der Koalitions- und Fraktionsabsprachen.
Das gestrige Geschehen in #Sachsen-Anhalt zeigt jedoch die Grenzen dieses Idealtypus auf: Wahlentscheidungen sind nicht mehr kalkulierbar, Ergebnisse spülen Personen in Funktionen, die dem herrschenden Mehrheitskonsens einer politischen Richtung nicht entsprechen, und sorgen damit für erhebliche Verwerfungen. Solche Entscheidungen zeigen damit in meinen Augen erhebliche „Ideologiedefizite“ auf, also die Nicht-Beachtung oder gar das Nicht-Verstehen programmatischer Grundsätze einer Partei. An dieser Stelle kommt die von mir sonst durchaus geschätzte Konkordanzdemokratie an ihre Grenzen, ja, sie kann sogar zerstörerisch wirken.
Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich diesen Befund für mich einordnen kann - er zeigt mir jedoch wie in einem Brennglas das Spannungsfeld zwischen auf Parteiausrichtung beruhendem Verhältniswahlrecht und der eher mit der Persönlichkeitswahl korrelierenden freien Mandatsausübung auch derjenigen Abgeordneten, die über eine Parteiliste ihr Mandat übertragen bekommen haben.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man zunächst nur an die Aufstellungsversammlungen der Parteien für Wahlen appellieren, noch sorgfältiger als bisher zu überprüfen, ob die zur Wahl vorzuschlagenden Kandidaten mit der philosophisch-ethischen Ausrichtung und den Grundsätzen der jeweiligen Partei übereinstimmen und gewillt sind, diese dann auch zum Maßstab ihrer individuellen Abstimmungsentscheidungen zu machen. Das Minimum aber, das man erwarten muss, ist die offene Kommunikation abweichender Meinungen vor der jeweiligen Abstimmung in der geschlossenen Runde der Fraktion, um die Kolleginnen und Kollegen nicht „ins offene Messer laufen zu lassen“ und anschließend zu Sprachlosigkeit gegenüber der Öffentlichkeit zu verdammen.

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Als Antwort auf Christoph Brodesser

Ihr Idealbild der völlig freien Abgeordneten benötigt t keine Parteien. Hierzu würde eine Wählerliste bzw. -vereinigung genügen, die Kandidaten aufstellt, um auf Wahlzettel zu kommen.

Im GG steht jedoch auch was von "politischer Willensbildung durch Parteien".

Oder man m müßte immer, oder sehr oft, den Abgeordneten freie Gewissensentscheidung zugestehen, um den Partei- bzw. Fraktionszwang aufzuheben.

Als Antwort auf alter Boomer

Da liegt genau das Spannungsverhältnis: lt. GG ist die Mandatsausübung frei und der Abgeordnete an Weisungen nicht gebunden - also auch nicht an die seiner Partei oder Fraktion. Einen „Fraktionszwang“ kennt das GG nicht. Die Öffentlichkeit erwartet jedoch, dass der Abgeordnete im Sinne seiner Partei/Fraktion abstimmt. Dieser Konflikt ist rechtlich nicht lösbar.
Als Antwort auf Christoph Brodesser

rechtlich nicht lösbar? ja, aber auch menschlich nicht.

ich habe in meinem Leben noch nie eine Partei gefunden und gewählt, oder war dort Mitglied, mit der ich zu 100 Prozent übereinstimmte.
Vermute es geht jedem so. Man kann immer nur die mit der größten Übereinstimmung , oder wie man auch sagen kann, das kleinste Übel nehmen.

Als Antwort auf Christoph Brodesser

eine Demokratie, hat durchaus bekannte prinzipielle Probleme. In der Hinsicht ist ist die Demokratiekritik vom Plato und Aristoteles aktueller denn je. Ein wichtiger Punkt ist das Volk muss demokratiefähig sein, da habe ich derzeit , so bitter es auch ist, meine Zweifel.
In der Hinsicht hat der Staat aber wohl auch die Parteien versagt.
Der nächste Punkt spielt damit herein, abgeleitet von Popper Toleranzparadoxon gibt es auch ein Demokratieparadoxon, derzeit scheint es aber das die dafür nötige Wehrhafte Demokratie ein Papiertiger ist.
Ein weiterer Sicherheitspunkt für Demokratie ist die Machtbegrenzung, die müsste auch Zeitlich sein. Was heißt ab einer bestimmten Ebene dürfte ein Mandat maximal zwei Wahlperioden besetzt werden.
Es gibt da zur Machtbegrenzung noch viele weitere Ideen die man wirklich offen Diskutieren muss.
Diskussionen und Entscheidungen zum Klimawandel würden massiv anders aussehen wenn nur die darüber entscheiden dürften die davon wirklich betroffen sind.
Als Antwort auf Christoph Brodesser

"Gemeinsam mit @BlumeEvolution bin ich eigentlich kein Freund „festgeklopfter“ Fraktions- oder Koalitionsabsprachen - die konterkarieren in meinen Augen die Idealvorstellung des persönlich ausgeübten freien Mandats, wie es das Grundgesetz vorsieht."

Nee, konterkariert wird durch geheime Wahlen, wo geheime Wahlen durch den Wählerwillen nicht sein dürften, auch die Gespräche hinter den geschlossenen Türen müssen aufhören‼️

@BlumeEvolution@digitalcourage.social

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Donnerstag, 8. Oktober 2026, 06:47)
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