Warum die #AfD die öffentlich-rechtlichen Medien zerstören will
Die Medien gerieren sich zunehmend als „die vierte Macht im Staate“ - auch @Michael Blume spricht gerne von der „Publikative“ als Pendant zu Legislative, Exekutive und Judikative.
Allerdings gibt es (inzwischen?) einen wichtigen Unterschied: die „Publikative“ entzieht sich immer mehr dem Verfassungsgrundsatz des Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat. Konnte man dies in früheren Zeiten noch so akzeptieren, als die Presse sich noch nicht explizit als „4. Staatsgewalt“ angesehen hat, ist das heute nur noch schwer nachvollziehbar.
Private Presseorgane mussten früher darum ringen, die Legitimation von den sie kaufenden oder abonnierenden Bürger zu erhalten, die öffentlich-rechtlichen Medien konnten - durch die von demokratisch legitimierten Aufsichtsgremien ausgeübte Supervision - ebenfalls die Einbindung in den grundrechtsorientierten Staat für sich beanspruchen. Eine konkrete Subsumierung unter Art. 20 II GG war damit zwar nicht verbunden, aber immerhin lag diese gedanklich nicht unerreichbar fern. Das hat sich durch das Vordringen derjenigen Presse- und Medienerzeugnisse jedoch stark verändert, deren wirtschaftliche - und damit auch publizistische - Existenz nicht mehr vom Käuferverhalten oder von der Aufsicht demokratisch legitimierter Organe abhängig ist, sondern die von superreichen Medienmogulen ausgehalten werden und daher bestrebt sind, dessen Meinungsbild und Weltanschauung zu verbreiten - „wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ Eine Rückkoppelung an die vielbeschworene „Volkes Meinung“ wird dadurch immer geringer, das „berichten, was ist“ wird immer mehr von der Maxime des „schreiben, wie ich es haben will“ abgelöst. Dass damit ganze Volksgruppen und Wählerschaften im Sinne der politischen Ausrichtung der Geldgeber „verschoben“ werden können, erlebt man weltweit; besonders kräftig dürfte das inzwischen in den USA und in Europa ausgeprägt sein, wo dieser Effekt fatalerweise nicht zuletzt zur Beförderung rechtsradikaler bis rechtsextremistischer Weltbilder genutzt wird. Ein ähnlicher Effekt - wenn auch aus anderen Mechanismen heraus - zeigt sich in von diktatorischen Regimes dominierten Gesellschaften.
Was bedeutet das für Menschen, die Demokratie und die Bindung einer Gesellschaft an Grundrechte für essentiell halten? Der beschriebene Effekt lässt sich vermutlich nicht umkehren. Aber: wir können daran arbeiten, eben nicht immer Presse und Medien als gleichrangige „4. Gewalt“ zu akzeptieren. Wir müssen immer wieder betonen, dass dieser Ehrentitel eben nur dann adäquat verwendet wird, wenn eine Rückkoppelung an Art. 20 II GG mindestens mittelbar vorhanden ist, entweder durch wirtschaftliche Erfolgsanzeige durch Kauf oder Abonnement oder durch öffentlich-rechtliche Gestaltung und Supervision durch Gremien mit demokratischer Legitimation.
Und daraus ergibt sich dann auch die Differenzierung: ARD, ZDF, Deutschlandfunk und ihre Programme sind wegen ihrer öffentlich-rechtlichen Bindung legitime Organe der Publikative, RTL, Pro7 etc. jedoch nicht. Vergleichbares gilt bei den Printmedien, wo die lokalen oder überregionalen Tageszeitungen und Abonnementsblätter wie Süddeutsche, FAZ, Zeit, Handelsblatt, taz und viele andere mehr wegen ihrer festen wirtschaftlichen Bindung an die Leserschaft als Teil der 4. Gewalt gesehen werden, irgendwelche Anzeigenblätter oder von Einzelpersonen millionenfach in die Öffentlichkeit gedrückten Publikationen aber diese Qualität nicht für sich beanspruchen können. Ich halte diese Differenzierung für wichtig; wir sollten eben nicht alles, was irgendwie gedruckt oder gesendet erscheint, als Teil der 4. Gewalt, der „Publikative“ qualifizieren und akzeptieren.
Und damit kommen wir zur Ausgangsfrage zurück: dass die AfD und andere extremistische Gruppierungen von links und rechts sich so häufig und gerne auf die öffentlich-rechtlichen Medien „einschießen“ und sie zerstören wollen, wird unter diesen Gesichtspunkten verständlich. Öffentlich-rechtliche Medien und Abonnementsblätter sind Garant dafür, dass Presse und Medien bei entsprechender Ausgestaltung durchaus Rechtsqualität als Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt beanspruchen können, aber dem Volk gegenüber auch wirtschaftlich und/oder institutionell rechenschaftspflichtig sind. Die Postillen, die aus dem dunklen Hinterstübchen heraus von irgendwelchen Milliardären zur Umsetzung ihrer politisch extremen Ansichten instrumentalisiert werden, sind dies aber nicht, und das macht sie für Extremisten so interessant.
Und genau darin liegt der Grund, warum die AfD so erpicht darauf ist, die öffentlich-rechtlichen Medien zu zerstören!