Schleswig-Holstein und die landesweite Katzenschutzverordnung Es geht doch!
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung.
Sie verpflichtet Halterinnen und Halter fortpflanzungsfähiger Freigängerkatzen mit unkontrolliertem Auslauf zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.
Für bereits gehaltene betroffene Katzen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027.
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Landesweite Katzenschutzverordnung: Es geht doch! | Politik für die Katz'
Landesweite Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein: Wie Daten, Kastrationsaktionen und kommunale Strukturen den Weg zur landesweiten Regelung bereiteten.Anke Feil (Politik für die Katz\')
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