Warum darf Kubitschek's Tochter kein Lehramt ausüben?
Alruna H., die Tochter des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek, darf in Sachsen vorerst nicht als Lehrerin (Referendariat) arbeiten.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ihre Beschwerde am 23. September 2026 endgültig abgewiesen und den Ausschluss vom Vorbereitungsdienst am Gymnasium Dresden-Cotta bestätigt.
Die wesentlichen Gründe im Detail:
• Eigene Verhaltensweisen, keine „Sippenhaft“: Die Entscheidung beruht laut Gericht und dem Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) nicht auf der bloßen Abstammung oder familiären Verwandtschaft, sondern auf der eigenen Person und dem Verhalten der Bewerberin.
• Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen: Dem sächsischen Verfassungsschutz lagen Erkenntnisse vor, dass sie mehrfach an Veranstaltungen des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Institut für Staatspolitik“ (IfS) ihres Vaters teilgenommen hat (im Zeitraum von 2022 bis 2025).
• Umfeld / Verbindungen: Im Verfahren wurden unter anderem auch Bezüge zum rechtsextremen Milieu (wie Verbindungen zur Identitären Bewegung über den Ehemann) thematisiert.
• Pflicht zur Verfassungstreue: Nach deutschem Beamtenrecht müssen Lehrkräfte Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Das Gericht sah diese Voraussetzung aufgrund der dokumentierten extremistischen Bezüge als nicht gegeben an.
Es freut doch wenn die Gerichte noch funktionieren und dies selbst in Sachsen.