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Liebe Autofahrer:innen, in Straßen wie diesen könnt und dürft ihr nicht überholen, weil der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann. Also entspannt euch, nehmt den Fuß vom Gas und fahrt brav hinterher. Und zwar nicht nur am #Weltfahrradtag. #WorldBicycleDay
Als Antwort auf Jörg Spengler 🇪🇺

Ich hatte viele Jahre keine Gelegenheit Rad zu fahren, mit jetzt 55 bin ich mit einem E-Bike wieder im Sattel, aber auch hier, im fahrradfreundlichen Freiburg, in der badischen Provinz, hatte ich binnen kürzester Zeit einige an Nahtoderlebnisse erinnernde Begegnungen mit Autofahrenden. Der Mindesabstand beim Überholen wird täglich unterschritten, es wird abgebogen ohne zu blinken und ein Radweg ist immer auch gern genutzte Parkmöglichkeit.

Ja, es gibt auch die behutsamen Autofahrenden- zum Glück!

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Donnerstag, 4. Juni 2026, 06:07)
Als Antwort auf Phalanx

@Phalanx ja mich auch.
Ich denke (nur meine Logik) dass ich die Fahrbahn als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer genauso nutzen kann wie der potentiell etwas schnellere Autofahrer. Insbesondere gilt das in dem konkreten Beispiel, wo ja auch das Geschwindigkeits ∆ zwischen Autos und Fahrrad nur marginal ist. Da von der Fahrbahn runterzugehen, nur damit das Auto ne 1/2 Minute spart empfinde ich nicht als angemessen.
@Lichdi @Jörg Spengler 🇪🇺
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Donnerstag, 4. Juni 2026, 08:49)
Als Antwort auf wolf

@wolf @Lichdi Ich denke da auch erst einmal an die enge Landstraße, an der ein Rollerfahrer auf den Seitenstreifen fährt, damit Autos überholen können.

Die Höchstgeschwindigkeit der gezeigten Straße kenne ich nicht. Aber unabhängig von der Rechtssprechung schadet es ja nicht, kurz rechts ranzufahren, wenn man merkt, dass sich hinter einem schon eine Schlange gebildet hat.

Leider habe ich zunehmend das Gefühl, dass gegenseitige Rücksichtnahme auf allen Seiten abnimmt.

Als Antwort auf Phalanx

@phalanx kein Problem.
Wer sich hingegen wirklich neutral einfach mal Diskussionen zum Thema gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ansieht wird idR genau zu diesem Ergebnis kommen.
Gedacht ist die gR seitens des Gesetzgebers zur Regelung für Situationen, für die es keinen Paragrafen gibt. Genutzt wird die gR idR von Autofahrenden, um ihre Dominanz in allen erdenklichen Situationen zu rechtfertigen u manifestieren.
Dito schönes Wochenende für dich.
Als Antwort auf wolf

@wolf @phalanx @Lichdi

Als Polizist würde ich mich mal sehr weit ausm Fenster lehnen und einschätzen : bei Straße wie oben abgebildet, muss das Fahrrad keine Lücke zum Halten und vorbeilassen nutzen.

A) die Straße ist kurz. Die Hintergerfahrzeit ist zumutbar.
B) die Gegenbenheiten erlauben hier nach STVO generell nur eine so niedrige Geschwindigkeit um Bremsfähigkeit usw. zu gewährleisten ( 30 km/h max, eher weniger), so dass ein Rad nicht wesentlich langsamer ist.

Als Antwort auf Viktoria D. Richards/Uddelhexe

@wolf @phalanx @Lichdi

Kurz gefasst:
Ein sich an die STVO haltender PKW fährt in so einer Straße zwischen 20- 25 km/ h und damit nicht "wesentlich" schneller als ein Fahrrad mit 10-25 km/h, womit der genannte Paragraph für wesebtlich langsamere Fahrzeuge tatbestandlich nicht greift.

PKW halten sich idR nicht an die sogenannte relative Höchstgeschwindigkeit, weswegen die Fahrer dann überhaupt erst in Überholversuchung kommen.

Als Antwort auf Lichdi

@Lichdi @Phalanx @Jörg Spengler 🇪🇺
Wobei ja hinzu kommt, dass ein kurzes weg- und wieder Auftauchen zwischen den Autos ja mehr potentielle Gefahrenquellen provozieren würde als innerorts einfach langsamer hintereinanderherzufahren. Genau das macht halt die Absurdität von MIV im Urbanen Raum überdeutlich. Genau deshalb kommt ja dann immer der "Überholzwang" aufgrund kognitiver Dissonanz der Autosozialisierten Menschen 🙁
Als Antwort auf Lichdi

@Lichdi @wolf @phalanx „ Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“ das Bild ist eine Straße bei der die zulässige Geschwindigkeit mit Sicherheit nicht über 30 km/h beträgt, Türen können öffnen, Kinder könnten aus den Lücken kommen, …
Damit kann niemand regelkonform wesentlich schneller als ein normaler Radfahrender fahren.

Dazu steht in der Vorschrift mehrere, d.h. Bis zur nächsten Kreuzung bildet sich eher keine Reihe von mehreren Fahrzeugen die durchgelassen werden müssen.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Donnerstag, 4. Juni 2026, 08:56)
Als Antwort auf Phalanx

@phalanx

Ich würde sagen ja.. Finds unangenehm, wenn mir n Auto im Nacken sitzt und wenn mir das hinterhertingeln muss halte ich das ja nur auf... Mir tut das nicht weh, die anderen bedanken sich fast immer und viele Radfahrer haben mich auch schon vorbei gelassen. Das funktioniert hier echt gut mit dem Miteinander... Klar gibts Ausnahmen...

Und in so ner Straße kann man mMn. gar nicht überholen. Das Beste auf dem Bild ist wohl das entgegenkommende Fahrzeug ;)

@wolf @joerg_spengler @Lichdi

Als Antwort auf Phalanx

@phalanx
Es kommen ja immer wieder Fahrzeuge nach.

Man soll das sein lassen, weil es gefährlicher ist, als auf der Spur zu bleiben.
Natürlich kann die radfahrende Person das machen, wie sie will. Wenn ersichtlich ist, dass hinter dem Fahrzeug kein weiteres kommt z.B..
Aber generell ist es weder vorgeschrieben noch ratsam, sich in Parklücken zurück zu ziehen und wieder raus zu kommen, um Fahrzeuge vorbei zu lassen.

Als Antwort auf Phalanx

@phalanx Wie verhält sich diese Überlegung in einer unübersichtlichen Wohnstraße ggü. §3, Abs. 1 und 2a?
Man beachte, dass außerdem in Absatz 3 die allgemein übliche Geschwindigkeit von 50 nicht als "erlaubt", sondern als "selbst unter den günstigsten Umständen nicht zu überschreiten" angegeben wird.
@joerg_spengler
Als Antwort auf Jörg Spengler 🇪🇺

deswegen fahren wir oft in so Straßen nebeneinander. Die Pflicht hintereinander zu fahren, damit Auto überholen können, ist da nicht mehr gegeben.

(btw. ist dieses "Hintereinanderfahren müssen" nicht auch so eine der Regeln, die die Nazis aufgestellt haben, damit Autofahrende schneller fahren können)

Florian Schmidt hat dies geteilt.

Als Antwort auf Somlu

Ja, hatte ich das doch richtig in Erinnerung:
die dritte Pflicht war das

martin-ueding.de/posts/fahrrad…

Florian Schmidt hat dies geteilt.

Als Antwort auf Somlu

@somlu1968 TIL - ich hatte den Text erst für einen Fake gehalten, weil eine Bildersuche keine weiteren Treffer als das Blog von @martin_ueding ergab.

Aber das von der "Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung" verfasste Faltblatt wird auch auf der Website des @n_f_g erwähnt - gruselig.

nfg.hypotheses.org/1146

Florian Schmidt hat dies geteilt.

Als Antwort auf Lenz Grimmer

@lenzgr
Es ging hier nicht um die Bestätigung der Bildquelle, sondern um das Nebeneinander fahren. Wieso hattest du das Bedürfnis mir das mit der Bildquelle mitzuteilen?

Die besten Datenbanken sind Bibliotheken oder Museumsarchive. Bildersuche im Internet ist so ne Sache gerade heute. Warum sollte ich die Bildangabe: "Bildquelle: Stadtmuseum Münster. Nutzung mit freundlicher Erlaubnis."nicht glauben?

@joerg_spengler @martin_ueding @n_f_g

Als Antwort auf Jörg Spengler 🇪🇺

@joerg_spengler,

also, wenn ich hier mittig fahren + langsam fahren höre, denke ich wie bescheuert muss man denn sein!? 🫣

Ich fahre selber Fahrrad + Kraftfahrzeug, + für mich gilt mit „beiden“ Antriebsarten äußerste Vorsicht + Nachsicht dem Anderen gegenüber.
Ich finde manches auch nicht schön, aber man muss auch aufeinander zugehen (zufahren) können.

Es gibt auch genug Fahrradfahrer die sich nicht an die Straßenverkehrsregeln halten!
So, jetzt warte ich mal auf Shitstorm! 🤔

Als Antwort auf (Herbert) Statler

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@Statler
Mit langsam ist wohl gemeint, dass Schweißausbrüche, von dicht auffahrendenen Belchpilotis verursacht, nicht nötig sind: Ruhe bewahren.
Mittig(er) und/oder nebeneinander fahren ist hier absolut StVO konform, weil implizites Überholverbot.
Das hat NIX mit vielen anderen Situationen oder mangelnder Rücksicht von Radlis gegenüber Autofahris zu tun.

Kuckst du hier: nrw.social/@Uhege/116690518853…. Ken Platz für Überholblech.

@joerg_spengler

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Freitag, 5. Juni 2026, 06:37)
Als Antwort auf ff7

@ff7 @Statler
welch korrekte Bildliche Darstellung
mit der man das rücksichtsvolle Verhalten auch nach rechts (in Fahrtrichtung) ausdehnen kann und auch als Fahrradfahrer 1,5 m Abstand zu Fußgängern einhält und am Radlweg beachtet, dass die grenze nicht heißt, den reifen auf der letzten rille Radweg zu halten, denn dann hängt der Lenker 30 cm in den GEHweg hinein..
Ach und sich am Radweg gegenseitig zu überholen geht dann auch nicht
Als Antwort auf Ich, Ihr Resilienztraining

@Darkdave @ff7 @joerg_spengler,

oder den Radweg auf der gegenüberliegenden Seite entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen obwohl auf beiden Seiten ein ausgezeichneter Radweg mit entsprechend ausgezeichneter Fahrtrichtung existiert.

Das schlimmste ist, wenn man diese Fahrer dann darauf anspricht wird man ständig noch angepöbelt.

Wir hatten hier schon mehrere schwere Unfälle mit Todesfällen zu verzeichnen, aber die Doofen sterben einfach nicht aus.

Als Antwort auf Ich, Ihr Resilienztraining

@Darkdave
Ordentlicher Sicherheitsabstand und angepasste Geschwindigkeit beim Überholen von Zufußis sind für mich selbstverständlich.
Die 1,5 Meter hier erfindest du allerdings frei. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug (von welchen de StVO spricht).
@Statler @joerg_spengler
Als Antwort auf (Herbert) Statler

@Statler
Wer in einem Land, dessen Straßenraum zu 90% AUtozentriert gestaltet ist, und in der sich Autofahrer auch die letzten 10% noch nehmen ( Gehwegparken, Vorrangverstoß beim abbiegen usw. Von "aufeinander zu gehen" redet, fordert Unterwerfung. Rücksicht und Miteinander erfordert Augenhöhe. die ist strukturell in Deutschland nicht gegeben.

Warum ist mittig fahren, in einer Straße, in der ein Kfz nicht verkehrssicher überholen kann "bescheuert"?

@joerg_spengler

Als Antwort auf Jörg Spengler 🇪🇺

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Richtig! Und mit Sicherheitsabstand wegen Dooring-Gefahr radeln!

Im Grunde zeigt das Bild, dass Radfahrende nahezu nirgendwo in einer Großstadt von Autolenkenden überholt werden können. Auf mehrstreifigen Straßen muss dazu ja auch die linke Spur frei sein.

Ergo: Auto stehen lassen und selbst Rad fahren!

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Freitag, 5. Juni 2026, 10:34)
Als Antwort auf Jörg Spengler 🇪🇺

Genau!
Mit dem Fahrrad bin ich auf solchen Straßen mittig unterwegs und mit dem Auto lass ich entspannt im Standgas rollen. (Das kann ich sogar für längere Strecken)
Hier gibt es etliche solcher kleinerer Straßen, die zum sicheren Überholen nicht breit genug sind (entgegenkommende Autos weichen auf die Bankette aus).

Leider fühlen sich manche Radfahrer (auch mit 30m Abstand) irgendwie gedrängt und werden ganz langsam und eiern dann am äußersten Fahrbahnrand. 😕